4.
Mitbehandlung von Bezugspersonen
Parallel zur Behandlung des Kindes/Jugendlichen finden, abhängig vom Alter des Patienten, regelmäßig Gespräche mit den Eltern und gegebenenfalls Lehrern und Erziehern statt. Diese dienen dazu, Informationen über die Symptomatik und das daraus entstandene Störungsbild, den Prozess der laufenden Behandlung sowie Möglichkeiten der Veränderung im Verhalten und in der Beziehung zu bekommen. Außerdem können Eltern in ihrer entstandenen Belastung entlastet werden, z. B. durch Hinzuziehen von externen Hilfsangeboten.
Ich sehe die Mitarbeit der Bezugspersonen als wichtigen Faktor, der maßgeblich zum Erfolg der Behandlung des Kindes/Jugendlichen beitragen kann. Gespräche mit den Bezugspersonen sollen immer mit dem Wissen des Kindes/Jugendlichen stattfinden. In manchen Fällen ist auch die Teilnahme des Patienten hilfreich.
Bei getrenntlebenden Eltern können Bezugspersonengespräche auch getrennt stattfinden. Bei gemeinsamen Sorgerecht braucht es immer die Zustimmung beider Elternteile zur Therapie.